Wintergetreide – Anwendungsbedingungen unbedingt beachten

Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 02.04.2025
„Wenn diese Woche noch Herbizide gegen Ackerfuchsschwanz ausgebracht werden muss unbedingt auf gute Anwendungsbedingungen geachtet werden,“ so die heutige Info des amtlichen Beraters und Pflanzenschutzexperten A. Lohrer für sein Zuständigkeitsgebiet im Landkreis Tübingen.
Neben gemäßigten Temperaturen und möglichst wenig Wind muss vor allem die Luftfeuchtigkeit beachtet werden! Diese sollte über 60% liegen, dies ist derzeit noch oft bis zum frühen Vormittag ca. 10 Uhr und abends wieder ab ca. 19 Uhr gegeben. Um eine gute Benetzung der Pflanzen zu erreichen kann neben der Wahl von Wasseraufwandmenge und Düse (Doppelflachstrahldüsen!) auch noch ca. 30 l/ha AHL oder 10 kg/ha SSA zugegeben werden.
Wenn der Ackerfuchsschwanz schon stark bestockt, evtl. sogar nach der Saat im Herbst weitergewachsen und schon im Schossen ist, dann sollte auf eine Herbizidbehandlung verzichtet werden. Diese kräftigen Einzelpflanzen überstehen oft eine Behandlung und führen somit zu einer Ausbreitung von Herbizidresistenzen! In diesem Fall ist es sinnvoller die betroffenen Teilbereiche vor der Samenbildung zu mulchen oder abzumähen.
Wenn im Frühjahr mit Gräserherbiziden behandelt wird sind auch meistens keine weiteren Maßnahmen mit Wachstumsreglern notwendig. Viele Bestände hatten über den Winter eine schwache Wurzelentwicklung, haben aber meist ausreichend Seitentriebe gebildet. Zur Wuchsregulierung wird oft der Wirkstoff Chlormequat (CCC) eingesetzt, dieser hemmt das Längenwachstum vom Haupttrieb und fördert die Nebentriebe, hemmt aber auch das Wurzelwachstum für eine gewisse Zeit. Dies ist aktuell eher unerwünscht, wenn nötig sollten besser die Wirkstoffe Trinexapac oder Prohexadion zu einem späteren Zeitpunkt angewendet werden. In dünnen und hochgefrorenen Beständen wäre walzen sinnvoller, wenn noch nicht geschehen.