Ackerbau – IPS plus
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 17.02.2025
Heute informiert der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer über „IPSplus“ im Landkreis Tübingen
In Landschaftsschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten, in geschützten Biotopen, bei Naturdenkmalen und in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (kommen im Kreis Tübingen nicht vor) müssen die landesspezifischen Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz eingehalten werden.
Welche Flächen betroffen sind können Sie über die Fiona- Auswertung 4 („Schlaginformation zu Schutzgebieten“) erfahren. Bei unseren Veranstaltungen haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenblätter zur Beschreibung und Dokumentation der Pflicht- und Wahlmaßnahmen aktualisiert wurden. Die Maßnahmenblätter können nun auch am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Sie finden diese im Anhang oder unter:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz