Ackerbau – Düngung and more…

Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 28.02.2025

Die beiden ausgewiesenen Pflanzenschutz- und Anbauexperten P. Schmelcher und C. Schrade mit Dienstsitz in Münsingen geben heute wichtige, produktionstechnische Hinweise für ihren Zuständigkeitsbereich im Landkreis Reutlingen.

Ausnahmen von der Pflicht zur bodennahen Aufbringung flüssiger stickstoffhaltiger Düngemittel auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Ackerfutterbau unter bestimmten Voraussetzungen möglich - Im Landkreis Reutlingen werden im Rahmen einer Allgemeinverfügung Ausnahmen für die oben aufgeführten Kulturen gestattet. Diese Allgemeinverfügung gilt bis 31.01.2027. Die genauen Ausnahmekonstellationen und Vorgaben finden Sie unter https://www.kreis-reutlingen.de/bekanntmachungen/Allgemeinverfuegung-zur-Genehmigung-von-Ausnahmen-von-der-bodennahen-Aufbringungstechnik-article3749 

Praxistipp: Fragen beantworten die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Pflanzenproduktion jederzeit gerne.

Feldbuch 2025 - Das bewährte Feldbuch des Landkreises enthält auch in diesem Jahr eine Zusammenstellung aus Vorgaben zur Bodenbearbeitung, Düngung und Pflanzenschutz in und außerhalb von Wasserschutzgebieten. Es wurde vor kurzem überarbeitet. Die aktuelle Version finden Sie ab sofort unter Pflanzenbau - Infodienst - Landwirtschaft Reutlingen

Praxistipp: Eine gedruckte Version erhalten Sie bei uns im Kreislandwirtschaftsamt bzw. auf entsprechenden Veranstaltungen.

Saatgut für biodiversitäts- und vogelfreundliche Brachflächen zu verschenken - Im Rahmen eines vom „Sonderprogramm zur Förderung der biologischen Vielfalt“ vom MLR geförderten Projekts zum Thema Feldvögel wird Landwirten für die Frühjahrsaussaat 2025 kostenlos Saatgut für Brachflächen zur Verfügung gestellt, da diese für die Förderung von Feldvögeln besonders wertvoll sind. Wichtig ist, dass damit nur Brachflächen begrünt werden dürfen, die keine anderweitige Förderung für Saatgutkosten erhalten. Entsprechendes Saatgut könnte beispielsweise für Brachflächen für ÖR1a eingesetzt werden (dann Aussaat bis 31.03. nötig), NICHT jedoch für Brachflächen unter ÖR1b oder FAKT II Blühbrachen.

Praxistipp: Weitere Informationen finden Sie unter https://reutlingen.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Aktuelles/2025-02-11+Saatgut+zu+verschenken

Infobrief GQS – Diesem Newsletter hängen wir den aktuellen GQS-Infobrief der LEL an. Dieser erscheint ca. 2x pro Jahr und enthält wichtige Neuerungen für die Landwirtschaft. 

Praxistipp: Ältere Ausgaben finden Sie auch unter https://lel.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Infobrief 

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