Ackerbau – Aktuelle Infos zu GLÖZ 5

Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 27.02.2025

„Seit dem 16. Februar darf man K-Wasser 1-Flächen wieder pflügen,“ so das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier in ihrer heutigen Meldung.

Auf K-Wasser 2-Flächen ist das Pflügen nur zulässig, wenn unmittelbar danach eine Aussaat erfolgt. Für Reihenkulturen (über 45 cm Reihenabstand) auf K-Wasser 2-Flächen ist das Pflügen nur erlaubt, wenn die Fläche quer zum Hang bearbeitet wird und eine der folgenden Maßnahmen umgesetzt wird: Erosionsschutzstreifen, rasenbildende Vorfrucht oder das Abdecken der Fläche.

Öko-Betriebe (Verordnung EU 2018/848): 

  • K-Wasser 1- und K-Wasser 2-Flächen: Eine raue Winterfurche vor einer frühen Sommerkultur ist möglich (außer bei Reihenkulturen). 

  • K-Wasser 2-Flächen: Das unmittelbare Pflügen vor einer Sommerreihenkultur ist zulässig, wenn zuvor eine Winterzwischenfrucht oder Untersaat nach guter fachlicher Praxis angebaut wurde. 

Neuerung Ökoregelung 1a 

Sollte für die Ökoregelung 1A jetzt im März eine Neuansaat der Brache geplant sein, muss das Saatgut nicht wie seither 2, sondern mindestens 5 krautartige zweikeimblättrige Arten in der Saatgutmischung vorhanden sein. Die Frühjahrsaussaat muss bis zum 31.03. erfolgen. Weitere Infos sind über den nachfolgenden Link zu finden abzurufen: 

https://ludwigsburg.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Pflanzenbau

 

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