Beseitigungspflicht von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel unterliegen der Beseitigungspflicht, wenn sie Wirkstoffe enthalten,
die EU-weit verbotenen sind oder die mit einem vollständigen Anwendungsverbot belegt sind.
Weitere Informationen zu Transport, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln liefert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Dort ist auch eine Übersichtsliste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit Informationen über beendete Zulassungen veröffentlicht. In dieser Liste sind Mittel mit Beseitigungspflicht gekennzeichnet.