AG Ringversuche im Pflanzenschutz im Ackerbau
Seit 2007 besteht die Ringversuchsgruppe Pflanzenschutz aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Hessen und Berlin. Die Durchführung von Pflanzenschutzversuchen ist laut Pflanzenschutzgesetz eine der Pflichtaufgaben aller Bundesländer. Die darin gewonnenen Versuchsergebnisse stellen die Basis dar für amtliche Warndienste sowie für alle unabhängigen Empfehlungen und Beratungsleistungen in der Landwirtschaft. Ohne diese Versuchstätigkeit lassen sich die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.
Wir leben in der Ringversuchsgruppe den Grundsatz: "Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das vermögen viele". Ein kleineres Bundesland für sich kann nicht jede Fragestellung im Pflanzenbau und Pflanzenschutz vollständig beantworten, daher werden in dieser Gruppe die jeweiligen Stärken gebündelt und Versuche gemeinsam ausgewertet.