Richard Sander
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
07774 Dornburg-Camburg
Apoldaer Straße 4
Tel.: 0361-574047 124
Eine regelmäßige, verpflichtende Kontrolle der PS-Geräte ist nach der Pflanzenschutzgeräte-VO (PflSchGerätV) für alle im Gebrauch befindlichen Geräte im Intervall von 6 Kalenderhalbjahren durchzuführen. Neugeräte sind innerhalb der ersten 6 Monate nach Ingebrauchnahme zu prüfen. Grundsätzlich unterliegen alle PS-Geräte wie Feldspritzen, Sprühgeräte, Karrenspritzen, Kartoffellegegeräte, Beizgeräte, Granulatstreuer und Streichgeräte dieser Kontrollpflicht. Lediglich handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare PS-Geräte sind davon ausgenommen.
Die ersten Prüftermine für die Pflanzenschutzgerätekontrolle der Thüringer Kontrollwerkstätten für 2024 stehen fest. Die entsprechenden Termine einschließlich Kontrollorte und Telefonnummern zur Terminvereinbarung können nachfolgend abgerufen werden.