Richard Sander
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
07774 Dornburg-Camburg
Apoldaer Straße 4
Tel.: 0361-574047 124
Pflanzenschutzgeräte müssen eine sichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Anwender- und Umweltschutz gewährleisten. Um dies sicherzustellen, ist eine regelmäßige Funktionsprüfung im Turnus von sechs Kalenderhalbjahren von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten nach Pflanzenschutzrecht vorgeschrieben. Diese Aufgabe wird durch amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten übernommen. Das Anerkennungsverfahren in Thüringen einschließlich der Pflichten und Aufgaben einer Kontrollwerkstatt sind in den §§ 3 bis 8 der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes vom 20. Oktober 2014 festgeschrieben.
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Werkstatt die Umsetzung der vorgeschriebenen Prüfverfahren unter Verwendung der erforderlichen Kontrollausrüstung gewährleisten kann und geeignetes Fachpersonal zur Verfügung hat. Diesem muss eine regelmäßige Teilnahme an den amtlichen Fortbildungen für Kontrollschlosser ermöglicht werden. Die sachgerechte Durchführung der Prüfverfahren erfordert weiterhin einen geeigneten Kontrollort, der sich durch windgeschützte Räumlichkeiten mit einem versiegelten Boden auszeichnen sollte.
Kontrollwerkstätten, die bereits in einem anderen Bundesland anerkannt wurden und in Thüringen tätig werden möchten, müssen dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft anzeigen.
Zugelassene Kontrollwerkstätten sind verpflichtet Änderungen beim Kontrollpersonal, dem Kontrollort oder sonstigen Sachverhalten, die zur Anerkennung geführt haben, der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft führt regelmäßig Kontrollen durch, um den ordnungsgemäßen Betrieb der anerkannten Kontrollwerkstätten zu überprüfen.