Christina Schönheit
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140
Im Haus- und Kleingartenbereich dürfen ohne speziellen Sachkundenachweis nur Pflanzenschutzmittel angewendet werden, die für nichtberufliche Anwender zugelassen sind. Sie sind durch die Verpackungsaufschrift „Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig“ gekennzeichnet. Über die Eignung der Pflanzenschutzmittel für diesen Anwendungsbereich entscheidet die deutsche Zulassungsbehörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Auch wenn diese Mittel einfach in der Handhabung sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften haben, sollten sie dennoch mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein angewendet werden. Der Anwender sollte daher die Gebrauchsanleitung sorgfältig lesen und genau beachten.
Ein Pflanzenschutzmittel darf nur in einer Kultur eingesetzt werden, wenn es für diese Kultur und den festgelegten Schadorganismus eine Zulassung bzw. Genehmigung besitzt (= Indikation). So darf z. B. ein Mittel, dass ausschließlich für Zierpflanzen zugelassen wurde, keinesfalls in Obst oder Gemüsekulturen, die zum Verzehr vorgesehen sind, eingesetzt werden! Nur durch eine sachgerechte Anwendung von geprüften Pflanzenschutzmitteln in der entsprechenden Indikation lassen sich Pflanzenschäden, Beeinträchtigungen der Gesundheit von Mensch und Tier sowie schädliche Wirkstoffeinträge in die Umwelt ausschließen.
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden zeitlich befristet erteilt. In der Regel erhalten die Mittel in Deutschland für 10 Jahre eine Zulassung für den Haus- und Kleingarten. Im Anschluss an den jeweiligen Zulassungszeitraum dürfen sie noch 18 Monate aufgebraucht werden.
Informationen über die derzeit zugelassenen Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten können über folgende Verweise aufgerufen bzw. recherchiert werden: