Christina Schönheit
TLLLR
Ref. Pflanzenschutz u. Saatgut
99090 Erfurt
Kühnhäuser Straße 101
Tel.: 0361-574198142
Fax: 0361-574198140
Das Pflanzenschutzgesetz regelt im §12 (2) auf welchen Flächen Pflanzenschutzmittel (PSM) eingesetzt werden dürfen und wo die Verwendung verboten ist. Nur die Anwendung auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Kulturland) ist erlaubt .
Befestigte Wege und Plätze (Nichtkulturland) fallen nicht unter diese Kategorie! Der Einsatz von PSM darf hier ausschließlich aus wichtigen Gründen, unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit einer amtlichen Ausnahmegenehmigung des TLLLR erfolgen!
Dies hat auch seinen Grund: von befestigten Flächen können Pflanzenschutzmittel leicht in den Wasserkreislauf gelangen, denn sie werden durch fehlende Bodenbakterien nicht abgebaut. Dieser Gefahr für Mensch und Umwelt soll vorgebeugt werden. Die länderspezifische Ausnahmegenehmigung wird deshalb auch nicht für den Haus- und Kleingartenbereich erteilt.
Das nachstehende Informationsblatt stellt vielerlei Alternativen zur chemischen Unkrautbekämpfung dar.