Widerruf der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln seit 01.01.2024
Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerrufen, wenn der Zulassungsinhaber dies beantragt oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht länger erfüllt sind.
Eine Auflistung der widerrufenen Zulassungen zeigt unten stehendes Dokument.