Tomatenminiermotte (Tuta absoluta)
Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) in Tomaten
Die Tomatenminiermotte ist eine Kleinschmetterlingsart, die in ihrer Heimat Südamerika als wichtigster Schädling an Tomatenkulturen gilt. Sie wurde vermutlich mit Exporten nach Europa eingeschleppt, wo ihr Erstauftreten 2006 in Spanien gemeldet wurde. In Deutschland trat die Tomatenminiermotte erstmals 2009 in Baden-Württemberg auf. Sie gilt bisher als nicht dauerhaft etabliert, das Risiko weiterer Einschleppungen in den deutschen Tomatenanbau wird jedoch auf Grund der hohen Importraten aus Befallsländern als hoch eingeschätzt. Aus Thüringen liegen bisher keine Meldungen zu einem Auftreten vor.
Schadbild
Die Larvenentwicklung erfolgt bevorzugt in den Tomatenblättern und verursacht charakteristische fleckenförmige Minengänge (im Gegensatz zu den kanalartigen Fraßgängen der Tomatenminierfliege). Ein Befall der Stängel verursacht Missbildungen und Wuchshemmungen der Pflanzen, während Fruchtbefall den Ertrag ebenso wie die Fruchtqualität reduziert. Sekundäre Besiedelungen der verwundeten Pflanzenorgane mit pilzlichen Krankheitserregern sind möglich. Ein starker Befall mit T. absoluta kann ein vollständiges Absterben der Blätter bis zum Totalausfall einer Kultur zur Folge haben.
Überwachung und Bekämpfung
Bei Zukauf von Wirtspflanzen (Solanaceen) muss eine sofortige Kontrolle auf Befall erfolgen. Im Gewächshaus helfen Pheromonfallen (2 bis 4 Stück je ha) ein Auftreten im Betrieb frühzeitig zu erkennen.
Obwohl T. absoluta die grundsätzlichen Anforderungen eines Quarantäneschadorganismus erfüllt, wurde 2013 auf EU-Ebene erklärt, dass phytosanitäre Regelungen weiterhin nicht sinnvoll sind. Dieses wurde mit der rasanten Ausbreitung innerhalb Europas und den schwer zu kontrollierenden Übertragungswegen begründet. Daher ist § 4a der Pflanzenbeschauverordnung (PBVO) nicht mehr anwendbar, d.h. es besteht keine Melde-, Bekämpfungs- oder Genehmigungspflicht. Für die Registrierung des Erstauftretens in Thüringen und die Absicherung durch eine amtliche Diagnose sollte dennoch ein Befallsverdacht bei den zuständigen Stellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes gemeldet werden. In Zusammenarbeit mit diesen kann in Folge auch die weitere Vorgehensweise bei der Bekämpfung abgestimmt werden.