Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel
Unabhängig von der gesetzlichen Beseitigungspflicht für bestimmte PSM empfiehlt es sich, auch alte PSM-Reste ohne gültige Zulassung und überlagerte Zusatzstoffe zu entsorgen. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und den entsprechenden Verordnungen gelten PSM und ihre Verpackungen als gefährliche Abfälle. Eine fachgerechte Entsorgung ist über folgende Stellen möglich:
- Entsorgungsfirmen Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
- Schadstoffmobil (kleine Mengen nach Absprache)
Zusätzlich ist die Rückgabe von unbrauchbaren PSM über das Rücknahme-System PRE (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) möglich. Das PRE-System ist eine Initiative des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), dem Verband der Hersteller von PSM und Düngemitteln in Deutschland. Fragen zur Rücknahme von PSM werden über eine kostenlose Hotline (0800 - 3086001) von der Firma RIGK GmbH beantwortet. Neben PSM nehmen die eingerichteten Sammelstellen auch andere Chemikalien wie z. B. Reinigungsmittel, Öle oder Farben sowie gebeiztes Saatgut ab. Weitere Informationen sind folgender Internetseite zu entnehmen: www.pre-service.de.
PSM, die nicht mehr zugelassen sind und deren Aufbrauchfrist bereits abgelaufen ist, sind zu kennzeichnen und im Lager getrennt von den zugelassenen PSM bis zum Entsorgungstermin aufzubewahren. |
Leere Verpackungen können über das Entsorgungssystem PAMIRA (= Pack Mittel-Rücknahme Agrar) kostenfrei entsorgt werden. Gesammelt werden Verpackungen von PSM und Flüssigdüngern mit dem PAMIRA-Zeichen. Es ist zu beachten, dass
- Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen gekennzeichnet sind,
- Lieferungen nach Kunststoff, Metall und Beuteln sortiert werden,
- Behälter über 50 Liter durchtrennt werden müssen,
- Verschlüsse getrennt angeliefert werden,
- Verpackungen sauber sein müssen (Produktreste und ungespülte PSM-Verpackungen werden zurückgewiesen und sind als Sondermüll zu entsorgen).
Weitere Informationen zu Sammelstellen und Terminen sind unter www.pamira.de zu finden.
Leere PSM-Verpackungen dürfen nicht auf freien Flächen oder in ungesicherten Räumen verbleiben. |