Zu entsorgende Pflanzenschutzmittel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht auf ihrer Homepage eine Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Deutschland. In diesem Dokument sind auch Informationen über beendete Zulassungen der letzten acht Jahre enthalten. Ein Auszug aus dieser doch recht umfangreichen Liste mit Pflanzenschutzmitteln, für die nach der Aufbrauchfrist eine Entsorgungspflicht nach § 15 des seit dem 14.02.2012 gültigen Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes besteht, ist beigefügtem Dokument zu entnehmen.