Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Die Landwirtschaftskammer ist die zuständige Behörde für den Pflanzenschutz in Schleswig-Holstein. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG), aktuell in der Fassung vom 6. Februar 2012 (BGBl I, S.148).
Zweck des Gesetzes ist u. a. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen und Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen.
Als Pflanzenschutzdienst hat die Landwirtschaftskammer nach § 59 PflSchG insbesondere folgende Aufgaben:
- Überwachung der Pflanzenbestände auf das Auftreten von Schadorganismen,
- Überwachung des Warenverkehrs mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Hinblick auf Pflanzengesundheit,
- Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes,
- Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche,
- Kontrolle der Einhaltung aller pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften.