Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
18.06.2018
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine neue Broschüre zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht.
(-> zur Internetseite des BMEL)
Neben den allgemeinen Grundregeln für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie Zulassung inkl. Anwendungsbestimmungen und Auflagen, gute fachliche Praxis, Einsatz nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, Sachkundenachweis, werden besonders Empfehlungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gegenüber unbeteiligten Personen wie Anwohner und Spaziergänger gegeben.
Hierzu gehören die offene Kommunikation, das Einhalten von gesetzlichen Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagen, die Vermeidung von Abdrift. Insbesondere der vorgeschriebene Mindestabstand bei Flächenkulturen 2 m und bei Raumkulturen 5 m ist zu beachten.
Dieser Mindestabstand muss eingehalten werden zu:
- Grundstücken mit Wohnbebauung,
- Flächen für die Allgemeinheit (Parks, öffentliche Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schulgelände, Spielplätze sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
- privat genutzte Gärten,
- Wegen, auf denen sich Spaziergänger regelmäßig aufhalten.
Für den Randbereich von Flächenkulturen werden spezielle Randdüsen empfohlen, durch die eine randscharfe Behandlung ermöglicht wird.
In Raumkulturen sollten die äußeren Reihen stets von außen nach innen behandelt werden.