Zwischenfrucht Grünroggen – Graminizideinsatz in Wasserschutzgebiet vor Mais kann einzelbetrieblich beantragt werden
In einigen Regionen wird nach der Hauptfrucht Mais, Grünroggen zur Stickstofffixierung als Zwischenfrucht angebaut. Dieser Grünroggen kann nach dem Anwendungsverbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten ohne eine intensive Bodenbearbeitung und möglichen Stickstofffreisetzung, wie auch Austrocknung, nicht mehr reguliert werden. In diesem Fall können Landwirte eine § 22. (2) Genehmigung im Einzelfall für das Graminizid Fusilade Max (Wirkstoff: 107 g/l Fluazifop-P) in Zwischenfrüchten vor Mais beantragen. Hier geht es um Zwischenfrüchte, die nicht als Greening-Zwischenfrucht angebaut werden. Fusilade Max wird mit einer Aufwandmenge von 1 l/ha eingesetzt. Anträge können an den Pflanzenschutzdienst unter https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/pdf/antrag-22.pdf gestellt werden und gelten bei einem positiven Bescheid für ein Jahr.