Allgemeines – Zulassungswiderruf und Notfallzulassung
Zulassung Glanzit Schneckenkorn "Euro" widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 4. Juli 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glanzit Schneckenkorn "Euro" (Zul.-Nr. 004506-00) mit dem Wirkstoff Metaldehyd auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma. Für das Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 4. Januar 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 4. Januar 2026. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Notfallzulassung für Signal 300 ES mit dem Wirkstoff Cypermethrin
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Zeitraum vom 15. Juli 2024 bis zum 11. November 2024 für 120 Tage eine Notfallzulassung für das Mittel Signal 300 ES zur Bekämpfung von Drahtwürmern, Getreidebrachfliege, Fritfliege und Getreidelaufkäfer in Roggen erteilt. Die zugelassene Produktmenge wird auf 3.400 Liter, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 20.000 ha, begrenzt. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels (Saatgutbehandlung) werden Bienen nicht gefährdet (B3). Die Aufwandmenge liegt bei 200 ml pro 100 kg Saatgut. Der maximale Mittelaufwand (440 ml/ha) entspricht einer maximalen Aussaatmenge von rund 220 kg Saatgut pro ha.