Allgemein - Widerruf von Pflanzenschutzmittel Metrone SC, SYNERGY GENERICS METAMITRON
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 26. Januar 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Metrone SC (GP-Nr. 008581-00/005) mit dem Wirkstoff Metamitron widerrufen. Grund für den Widerruf von Amts wegen ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 29. Januar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SYNERGY GENERICS METAMITRON (Zul.-Nr. 00A235-00) mit dem Wirkstoff Metamitron widerrufen. Der Widerruf war aufgrund des Verdachts auf das Inverkehrbringen einer wesentlich abweichenden Zusammensetzung notwendig.
Der Widerruf gilt auch für die folgenden Vertriebserweiterungen:
MTM700 (Zul.-Nr.: 00A235-60)
RUTRON (Zul.-Nr.: 00A235-61)
M-tron (Zul.-Nr.: 00A235-62)
Da der Widerruf von Amts wegen erfolgte, gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.
Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.