Aktuelle Landesdüngeverordnung beachten
Seit 31.03.2020 ist die neue Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Über diese Verordnung wurde eine neue, binnendifferenzierte Gebietskulisse zu nitratbelasteten Gebiete ausgewiesen und festgelegt. Die Kulisse ist unter http://www.elwasweb.nrw.deeinsehbar. In den dort ausgewiesenen, nitrataustragsgefährdeten Feldblöcken sind die drei bereits in 2019 festgelegten zusätzlichen Maßnahmen einzuhalten.
Dies sind:
• Nährstoffanalyse vor der Aufbringung von Wirtschaftsdüngern oder Gärrückständen
• verlängerte Sperrfrist für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen N-Gehalten auf Grünland vom 15.10. bis 31. 01.
• einstündige Einarbeitungsfrist auf unbestelltem Acker für organische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff
Achtung: Bisher gab es eine Ausnahmeregelung zur Befreiung von den drei Maßnahmen gemäß Landesdüngeverordnung, wenn der Nährstoffvergleich ein N-Saldo < 35 kg N/ha aufweist. Diese Ausnahmeregelung gibt es nach juristischer Prüfung seit Inkraftsetzung der Düngeverordnung 2020 am 01. Mai 2020 nicht mehr, da der Nährstoffvergleich weggefallen ist.