Zuckerrübe - Notfallzulassung
Das Produkt Danjiri mit dem Wirkstoff Acetamiprid hat ebenfalls eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Zuckerrüben bekommen. Diese gilt für 120 Tage vom 01.04.2024 bis zum 29.07.2024. Die zugelassene Menge (BBCH 12 - 39) ist auf 2.500 kg begrenzt, ausreichend für eine einmalige Behandlung auf 10.000 ha. Die Aufwandmenge liegt bei 0,25 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha.
Als letztes hat auch das Produkt Mospilan SG ebenfalls mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung vom 30.03.2024 bis zum 27.07.2024 für 120 Tage zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Zuckerrüben erhalten. Die zugelassene Menge (BBCH 12 - 39) wird auf 2.500 kg begrenzt, ausreichend für eine einmalige Behandlung auf 10.000 ha. Die Aufwandmenge liegt bei 0,25 kg/ha in 200 – 400 l Wasser/ha.
Für die oben aufgeführten Produkte und auch für Carnadine 200 gilt die NG-unkodiert. Die besagt, dass zum Schutz des Grundwassers, keine Produkte mit dem Wirkstoff Acetamiprid auf Flächen eingesetzt werden dürfen, auf denen in den letzten zwei Kalenderjahren dieser Wirkstoff ausgebracht wurde. Zusätzlich dürfen diese drei Produkte nicht auf drainierten Flächen angewendet werden.
Weitere Informationen zu den Auflagen und Anwendungsbestimmungen sämtlicher Notfallzulassungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.