Zulassungssituation in Kartoffeln
Notfallzulassung: Quickdown in Pflanzkartoffeln
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für Quickdown zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln für die Zeit vom 8. Juli 2024 bis zum 4. November 2024 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 32.000 Liter, ausreichend für etwa 20.000 ha Saat- und Pflanzkartoffelbestände, begrenzt. Aufgrund einer Wartezeit von zwei Wochen muss die Anwendung bis 14 Tage vor der Ernte erfolgt sein. Die Anwendung darf zweimalig im Abstand von mindestens vier Tagen mit einer Aufwandmenge von 0,8 l/ha Quickdown + 2 l/ha Toil in 300 – 600 l Wasser/ha durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BVL.
Widerruf der Genehmigung des Pflanzenschutzmittels FLAZOR für den Parallelhandel
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 10. Juli 2024 mitgeteilt, dass es zum 20. Juni 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel
FLAZOR (GP-Nr. 006899-00/006, Referenzmittel: BANJO) von Amts wegen widerrufen hat. Grund dafür ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer. Dieser Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Es ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Ein eventueller Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, da sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde.