Kartoffeln - Widerruf Dimethomorph
Mit der Durchführungsverordnung 2024/1207 vom 29.04.2024 wurde die Genehmigung für den Wirkstoff Dimethomorph auf EU-Ebene nicht erneuert. Schon jetzt sind die folgenden Eckpunkte bekannt: Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, die den Wirkstoff enthalten, muss somit von Amts wegen bis spätestens zum 20.11.2024 widerrufen werden. Die Aufbrauchfrist für entsprechende Produkte endet gemäß EU-Recht somit spätestens am 20.05.2025. Betroffen sind unter anderem die folgenden Produkte zur Bekämpfung der Kraut- und Knollenfäule im Kartoffelanbau:
- Presidium
- Orvego
- Banjo Forte
Aufgrund der zeitlichen Fristsetzung ist ein Aufbrauchen eventueller Restbestände in diesem Jahr anzuraten.