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Marcel Peters
In der Bekanntmachung 13/02/14 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) noch einmal klargestellt, dass Pflanzenschutzmittel grundsätzlich nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Verstöße gegen diese Vorschrift sind bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeiten (§ 68 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit Absatz 3 PflSchG). Die
standardmäßig in Feldspritzgeräten verwendeten Düsen dienen der Erreichung einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Behandlungsflüssigkeit auf der gesamten Zielfläche. Düsen mit 110° Spritzwinkel breiten sich bei 50 cm Düsenhöhe (Zielflächenabstand) 70 cm nach rechts und 70 cm nach links zur Strahlachse aus, sie erreichen somit eine Gesamtbreite von 1,4 m. Dadurch wird ungewollt aber zwangsläufig außerhalb der Zielfläche ein schmaler Bereich neben der landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Fläche mitbehandelt. Hierbei handelt es sich um eine Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die der zuvor genannten Vorschrift zuwiderläuft und demzufolge verboten ist. Durch die Verwendung von Randdüsen kann dieser Austrag minimiert werden und erlaubt bei sachgemäßer Anwendung ein randscharfes Spritzen. Randdüsen erkennen Sie u.a. an dem Symbol (siehe Abbildung) und an dem „R“ in den Universaltabellen. Randdüsen haben einen einseitig verkürzten Spritzwinkel und müssen aus diesem Grund nach der Randbehandlung gegen eine normale Düse getauscht werden. Um eine gleichmäßige Ausbringmenge gewährleisten zu können, muss immer eine zu dem restlichen Düsensatz passende Randdüse (gleichen Farbe und Kennung) verwendet werden. Denn nur so kann eine gleichmäßige Querverteilung bis zum Randbereich gewährleistet und je nach Verwendungsbestimmung die Abdrift um 50%-90% reduziert werden.