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Josy Kuhlmann
Die Fortbildungsveranstaltungen müssen durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannt werden.
Dazu können Bildungsträger einen Antrag auf Anerkennung ihrer Fortbildungsveranstaltung stellen. Die Anerkennung ist kostenpflichtig. Die Beurteilung durch den PSD erfolgt anhand von zwischen den Ländern abgestimmten Kriterien, um ein einheitliches Fortbildungsniveau zu gewährleisten.
Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Mecklenburg-Vorpommern
Leitlinie zur bundesweiten Anerkennung von Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen