Ihr Ansprechpartner
Josy Kuhlmann
www.pflanzenschutz-skn.de
Die erfolderlichen Dokumente (z.B. Zeugnisse, Nachweise) müssen ebenfalls im System hochgeladen werden.
wichtige Hinweise:
Diese Regelung gilt nur für Zeugnisse, die nach dem 14. Februar 2012 ausgestellt wurden. Alle Zeugnisse mit Ausstellung vor dem 14. Februar 2012 werden nicht anerkannt (§ 1 Abs. 5 PflSchSachkV i.V.m. § 74 Abs. 6 Nummer 1 PflSchG).
Ausstellung einer Ersatzkarte
Bei Verlust oder sonstigen Gründen, die eine Neuausstellung des Sachkundenachweises rechtfertigen, muss kein erneuter Antrag gestellt werden! Es bedarf lediglich einer schriftlichen Anfrage per E-Mail an die o.g. Adresse mit der Angabe des Grundes für die Neuausstellung und eventuellen Änderungen in der Anschrift.