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Josy Kuhlmann
Der Begriff „Integrierter Pflanzenschutz“ (IP) ist seit mehr als 30 Jahren Bestandteil der pflanzenschutzfachlichen Diskussionen. Der IP ist Grundlage vieler Pflanzenschutzverfahren wie z.B. die Anwendung von Bekämpfungsrichtwerten vor dem Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der Praxis.
Definiert wird er als Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Insofern wird in vielen Betrieben bereits umfänglich oder mindestens teilweise nach den Grundsätzen des IP gearbeitet.
Die Forderung der Umsetzung des IP ergibt sich aus dem Pflanzenschutzgesetz. Beschrieben sind die Grundsätze im Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG.
Die EU-Kommission hat die Umsetzung des Integriertes Pflanzenschutzes in der Praxis und die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Auditbesuchen in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU überprüft und dabei festgestellt, dass es bisher nur einen „begrenzten Fortschritt bei der Messung und Verringerung von Risiken“ durch Pflanzenschutzmittel gibt.
Eine routinemäßig durchgeführte Überprüfung der Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes hat in Deutschland bisher nicht stattgefunden.
Ab 2021 muss nun auch von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben in Deutschland nachgewiesen werden, dass der Integrierte Pflanzenschutz im Betrieb umsetzt wird.
Die Überprüfung erfolgt in Form eines Fachgespräches, dabei wird gemeinsam mit dem Kontrolleur vor Ort ein Fragebogen ausgefüllt. Der ausgefüllte Bogen verbleibt zusammen mit den Pflanzenschutznachweisen im Betrieb.
In Zusammenarbeit der Bundesländer ist eine IP-Broschüre erstellt worden, die dem Landwirt als Hilfestellung für eine rechtssichere und einfache Umsetzung an die Hand gegeben wird.
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