Ihre Ansprechpartnerin
Josy Kuhlmann
In der BVL Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ werden die Anforderungen an Arbeitskleidung, Schutzanzüge, Ärmelschürzen, Schutzhandschuhe, Atem-, Augen- und Kopfschutz genau beschrieben.
Zur Erleichterung der Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung hat das BVL in gemeinsamer Abstimmung mit PSA-Herstellern, Verbänden und behördlichen Institutionen eine Übersicht geeigneter Produkte veröffentlicht. Alle in der PSA-Datensammlung genannten Produkte erfüllen die Anforderungen der BVL-Richtlinie und sind somit grundsätzlich für den Einsatz im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geeignet. Die PSA-Datensammlung wird fortlaufend aktualisiert.
Eignung von Traktorkabinen als Ersatz der Persönlichen Schutzausrüstung