Ein Beitrag für einen sicheren Pflanzkartoffelanbau in Mecklenburg-Vorpommern
Gesetzliche Regelungen für die Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule (Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus)
- RL 93/85/EWG des Rates zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule der Kartoffel, zuletzt geändert durch RL 2006/56/EG vom 12. Juni 2006
- Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit vom 05. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1008)
- In Deutschland einheitliche Umsetzung dieser beiden EU-Vorgaben durch "Leitlinie zur Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule der Kartoffel in Deutschland"
Voraussetzungen für die Betriebsteiltrennung im Betrieb
- keine Infektion mit der Bakteriellen Ringfäule in den Vorjahren
- schriftliche Vereinbahrung mit dem Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern über Abgrenzung von Produktionsorten und Pflichten des Betriebes (vor Befall) bis zum 31.05.
- nur deutlich voneinander getrennte Produktionsorte abgrenzbar
Maßnahmen/Pflichten der Betriebe - allgemein
- kein geschnittenes Pflanzgut verwenden
- Lagerkisten werden getrennt, partieweise aufgestellt und gekennzeichnet
(Bei Einzelboxlager keine Vermischung ermöglichen - keine Netzabtrennung!)
- Lageplan anfertigen
- notwendige Buchführung:
- Herkunft und Verwendung sämtlicher erzeugter Kartoffelpartien
- Art und Zeitpunkt der durchgeführten Bearbeitungsschritte an Produktionsorten
- Art und Zeitpunkt der durchgeführten Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
Maßnahmen/Pflichten der Betriebe - Reinigung und Desinfektion
- für den ganzen Betrieb:
- mindestens einmal jährlich gründliche Reinigung und Desinfektion des Lagers und der Kartoffelkisten
- gründliche Reinigung und Desinfektion aller Transportmittel und Behältnisse vor Transport von Pflanzgut
- zwischen Produktionsorten des Betriebes gründliche Reinigung und Desinfektion von:
- Pflanzmaschinen
- Erntegeräte und Erntevorbereitungsgeräte (z.B. Krautschläger, Roder...)
- Hacken, Häufler, Striegel
- Einlagerungsgeräte, Bänder, Sortier- und Auslagerungsgeräte
Bewertung der Betriebsteiltrennung
Vorteil: - deutliche materielle Risikoreduzierung für den Kartoffel anbauenden Betrieb
Nachteil: - erhöhter Aufwand, was zu einer leichten Verteuerung des Kartoffelanbaues führt
Die Antragstellung erfolgt formlos beim Pflanzenschutzdienst Mecklenburg-Vorpommern.
Die auszufüllenden Unterlagen der "Vereinbarung zur phytosanitären Betriebsteiltrennung für das Anbaujahr" werden Ihnen dann umgehend zugeschickt.