Ihr Ansprechpartner
Dr. Armin Hofhansel
Die Bodenproben zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden für den Kartoffelanbau 2023 müssen bis zum 30. November 2022 gezogen und in der Prüfstelle für Pflanzkartoffeln angeliefert werden. Die Proben müssen in der für diese Untersuchung erforderlichen Qualitäten (siehe Hinweis Bodenprobenziehung zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden ) vorliegen.
Stichtag-Neuregelung im Herbst 2022
Bis zum 30.11.2022: Probenannahme für die Saison 2023 ohne Gebührenerhöhung
Annahme-Beschränkung ab dem Frühjahr 2023
Alle Proben des Anbaujahres müssen spätestens bis zum 15.02.2023 gezogen und am Untersuchungsort Gülzow abgegeben sein. Später eingehende Proben werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen bearbeitet.
Die vorangekündigkte Änderung der Probenahme bzw. Probengröße zur Anpassung an die neue Ausspültechnik wird in dieser Saison nur in ausgewählen Testbetrieben durchgeführt.
Bodenprobenahme für das Anbaujahr 2024
In Vorbereitung auf das Auspflanzjahr 2024 erfolgt die angekündigte Änderung der Probenahme bzw. Probengröße. Das heißt, im Herbst 2022 bitte keine Probenziehung in Kartons für das Anbaujahr 2024. Die Hinweise zur Bodenprobenziehung für das Jahr 2024 finden hier.
Wir empfehlen die Proben für den Anbau 2024 bereits jetzt zu ziehen.
Annahme-Ort:
Prüfstelle für Pflanzkartoffeln, Mühlbergstraße 2, 18276 Gülzow-Prützen (gleicher Standort wie Anlieferung „Pflanzgutbeschaffenheit Bakterien/ Viren“)
Anmeldung: Frau Höhne (Tel. 0381 / 4035416)
Den mit den Proben einzureichenden Antrag zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden finden sie hier.