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Dr. Armin Hofhansel
Durch den weltweiten Handel von Waren wird die Verschleppung von Schadorganismen begünstigt, dies geschieht entweder mit der Ware selbst oder mit der Verpackung. Die Gefahr der Verbringung von Schadorganismen mit Waren oder deren Verpackung ist bei bestimmten Warengruppen aus China besonders hoch.
Mit dem Durchführungsbeschluss 2013/92/EU zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/728 der Kommission vom 20. April 2017 hat die Europäische Union festgelegt, dass bestimmte Importwaren aus China, welche mit Holz verpackt sind, ab dem 1. April 2013 intensiv untersucht werden müssen. Es wurde festgelegt, dass die Waren mit den folgenden KN-Code Nummern 2514 00 00, 2515, 2516, 6801 00 00, 6802, 6803 00, 6907 und 7210 ab dem 1. April 2013 näher untersucht werden müssen. Die Untersuchungen können entweder an der Einlassstelle (z.B. Antwerpen, Rotterdam, Hamburg, Bremerhafen) oder an einem registrierten Bestimmungsort im Landesinneren erfolgen.
Was muss der Importeur solcher Waren beachten, wenn die Beschau am Bestimmungsort stattfinden soll?
Die Firma muss als Importeur solcher Waren registriert sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Bestimmungsort nach § 13n der Pflanzenbeschauverordnung, als solcher, registriert ist.
Wie wird die Registrierung vollzogen?
Wann ist eine Fläche für eine Bestimmungsortkontrolle geeignet?
Wie ist die pflanzengesundheitliche Beschau zu beantragen?
Die pflanzengesundheitliche Importkontrolle ist über das Internetportal www.pgz-online.de zu beantragen. Nach der erforderlichen Login-Registrierung in diesem Programm können Sie Ihren Antrag stellen. Im Gegensatz zu der bisherigen Vorgehensweise bei Verpackungsholzkontrollen ist für die oben aufgeführten KN-Codes allerdings ein gesondertes Anmeldeverfahren notwendig. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.
Wie lauten die Rechtsgrundlagen?
Durchführungsbeschluss 2013/92/EU der Kommission vom 18.02.2013
Richtlinie 2004/103/EG der Kommission vom 07.10.2004
Richtlinie 2000/29/EG der Kommission vom 08.05.2000
(Quelle: Landesbetrieb Wald und Holz NRW, verändert)