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Dr. Armin Hofhansel
Mit dem Austritt am 2. Februar 2020 aus der Europäischen Union ist Großbritannien kein Mitgliedstaat der EU mehr, sondern ein „Drittstaat“. Im Austrittsabkommen ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, der am 31. Dezember 2020 endete. Seit diesem Zeitpunkt muss der Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zwischen der EU und Großbritannien neue Auflagen erfüllen.
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