Großkörnige Leguminosen (Erntejahr 2018)
28.06.2018
Die Erbsen haben bereits die Schoten ausgebildet. Erste Erbsenbestände beginnen durch die Trockenheit begünstigt abzureifen. Das Auftreten der Blattläuse in Ackerbohne u. Erbse hat durch das Vorhandensein von Nützlingen (Schlupfwespe, Marienkäfer) nicht weiter zugenommen. In den Ackerbohnen tritt weiterhin die Schokoladenfleckigkeit auf.
20.06.2018
Das Auftreten von Blattläusen an Ackerbohnen und Erbsen ist bei unbehandelten Flächen sehr hoch und hat dort den Bekämpfungswert überschritten. Teilweise sind jetzt auf den genannten Schlägen Nützlinge, wie Marienkäfer und Schlupfwespen, zu finden.
In den Ackerbohnen konnten die ersten Symptome der Schokoladenfleckenkrankheit festgestellt werden.
07.06.2018
Der Befall von Blattläusen in den Erbsen als auch Ackerbohnen hat bei der warmen Witterung weiter zugenommen. Dabei kam es mitunter zum Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes. Kontrollieren Sie daher Ihre Bestände. Auf den Kontrollschlägen konnten aber keine Antagonisten wie z. B. Marienkäfer, Schwebfliegen festgestellt werden. Dennoch sind diese bei einer Behandlungsentscheidung mit zu berücksichtigen. Wird eine Insektizidbehandlung durchgeführt, ist zum Schutz von Bestäubern (z. B. Hummeln) die Applikation in den Abendstunden (NN 410) vorzunehmen.
Die Blattgesundheit ist noch voll vorhanden. Es trat auch noch keine Schokoladenflecken-Krankheit auf.
25.05.2018
Bei der Ackerbohne tritt ein leichter Befall von der Schwarzen Bohnenlaus auf, während bei den Erbsen ein leichter Befall der Erbsenlaus sowie Blattrandkäfern anzutreffen ist. Bei dem Kontrollschlag der Lupinen (BBCH 51) konnte noch kein Befall festgestellt werden.
Die Bekämpfungsrichtwerte(BRW) der Schadinsekten sind in der Tabelle angeben. Bei Greeningflächen darf keine Pflanzenschutzmaßnahme auch bei Leguminosen durchgeführt werden.
Schadorganismus | BRW (Saug- + Fraßschäden) |
Blattrandkäfer | Fraß an 50 % der Pflanzen |
Schwarze Bohnenlaus | 5-10 % befalle Pflanzen mit Koloniebeginn |
Grüne Erbsenblattlaus | 10-15 Läuse/Trieb |
16.02.2018
Bei günstigen Witterungs- (mittlere Tagestemperaturen ab 5 °C) und Bodenverhältnissen (befahrbar und abgetrocknet) ist eine möglichst frühe Bestellung von Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen von März bis April ratsam. Ackerbohnen sind am frostunempfindlichsten (bis - 5 °C).
Beizung
Fungizide Beizen schützen die Saat vor dem Eindringen bodenbürtiger pilzlicher Krankheitserreger, wie z. B. Fusarium, Pythium und Rhizoctonia. Verwenden Sie deshalb gebeiztes, zertifiziertes Saatgut. Bereits langjährig für Ackerbohne, Lupine und Futtererbse zugelassen sind die Beizen Aatiram 65 und TMTD 98 % Satec. Mit den Wirkstoffen Cymoxanil, Fludioxonil und Metalaxyl-M ist Wakil XL in Futtererbsen zugelassen und wirkt gegen Botrytis cinerea, Falschen Mehltau, Brennfleckenkrankheit, sowie Pythium-Arten.
Unkrautregulierung
Unkrautregulierung im Vorauflauf (VA)
Der Schwerpunkt des Herbizid-Einsatzes liegt im VA. Die Präparate brauchen für ihre optimale Wirksamkeit ein abgesetztes und feinkrümeliges Saatbett und eine ausreichende Bodenfeuchte. Für eine möglichst lange Wirkungsdauer ist der Zeitpunkt der Behandlung vor dem Durchstoßen zu wählen, denn zwischen Aussaat und Auflaufen der Kultur können mehrere Wochen vergehen.
In Ackerbohnen und Futtererbsen sind Bandur, Boxer, Centium 36 CS und Stomp Aqua zugelassen. Sind neben Raps und Klettenlabkraut auch Weißer Gänsefuß die vorherrschenden Unkräuter, empfehlen wir im VA 2,5 l/ha Boxer mit 2,2 l/ha Stomp Aqua. Ist der Standort mehr durch das Auftreten von Klettenlabkraut und Knöterich-Arten zusammen mit Weißen Gänsefuß gekennzeichnet, verspricht die TM mit 0,2 - 0,25 l/ha Centium 36 CS und 2,2 l/ha Stomp Aqua einen guten Bekämpfungserfolg. Kamille, Hirse-Arten und Kornblume lassen sich mit Bandur (3,5 l/ha) gut regulieren. Kommen Hirtentäschel, Ackerhellerkraut, Klettenlabkraut und Knöteriche zusätzlich vor, ist das seit kurzem neu zugelassene Präparat Novitron (Aclonifen + Clomazone) mit 2,4 kg/ha oder gleichermaßen die TM mit einer reduzierten Aufwandmenge (AWM) von 2,5 l/ha Bandur mit 0,2 - 0,25 l/ha Centium 36 CS effektiv.
In Lupinen ist gegen Raps und Klettenlabkraut im VA Boxer mit 5,0 l/ha zugelassen. Sind andere Unkräuter, wie Vogelmiere und Weißer Gänsefuß, vorhanden, ist eine Mischung aus 2,0 l/ha Boxer mit 2,0 l/ha Stomp Aqua empfehlenswert. Die Solo-Anwendung von 3,0 l/ha Gardo Gold bietet sich in Lupinen beim gemeinsamen Vorkommen von Hirse-Arten, Klettenlabkraut und Kamille an. Auch eine Kombination von Boxer mit Gardo Gold ist praktikabel.
Mit BARCLAY GALLUP HI-AKTIV oder Roundup PowerFlex (auch in Lupinen) ist die Verwendung Glyphosat-haltiger Mittel zur Unkrautbekämpfung im Vorauflauf möglich. Zu beachten sind dabei die Auflagen bezüglich des zeitlichen Abstands der Ausbringung von Glyphosat (NG 352).
Unkrautbekämpfung im Nachauflauf
Bei eingeschränkter Wirkung der Vorauflaufmaßnahme oder gegen spät keimende oder in Wellen auflaufende zweikeimblättrige Unkräuter kann im Nachauflauf noch Basagran (Bentazon) eingesetzt werden (bis zum Ende der Aufbrauchfrist am 30.06.2018). Eine Splitting-Anwendung (zweimal 1,0 l/ha, im Abstand von 8 - 14 Tagen) bei den empfindlichen Ackerbohnen oder eine Einmalbehandlung mit 2,0 l/ha bei Futtererbsen sind zugelassen. Auf sandigen Böden ist die Anwendung von Basagran verboten!
Stomp Aqua bietet die Möglichkeit der Nachbehandlung mit 3,0 l/ha, sofern es im Vorauflauf noch nicht eingesetzt wurde. Neu ist die Anwendung von 4,0 l/ha Spectrum Plus (Pendimethalin + Dimethenamid-P) im Nachauflauf. Zu diesem Zeitpunkt entfällt die Drainage-Auflage NG 405! Aufgrund der Wirkstoffkombination ist eine Nebenwirkung auf Kamille zu erwarten.
Zu beachten sind die verschärften Anwendungsbestimmungen für Präparate, die die Wirkstoffe Prosulfocarb (z.B. Boxer) oder Pendimethalin (z.B. Stomp Aqua) enthalten.
Kontrolle der Ungräser
Die Wirkstoffe der Gräserherbizide (Graminizide) haben keine Bodenwirkung. Sie werden ausschließlich über das grüne Blatt aufgenommen und systemisch in der gesamten Pflanze bis in die Wurzeln verteilt. Aus diesem Grund sollten die Schadgräser zum Bekämpfungstermin vollständig aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Wirkstoffaufnahme entwickelt haben. Der günstigste Anwendungszeitpunkt ist das 3- bis 4-Blattstadium der Gräser.
In Ackerbohnen und Futtererbsen können die Graminizide Agil-S, Focus Ultra, Fusilade MAX, Gallant Super und Panarex eingesetzt werden (Tab.2). Die maximal zugelassene AWM von Gallant Super wurde auf 0,5 l/ha begrenzt. Achten Sie beim Einsatz dieses Mittels auf die bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmung NG 345-3. Focus Ultra kann nun auch in Futtererbsen mit der höheren Aufwandmenge von 5 l/ha gegen die Gemeine Quecke eingesetzt werden.
Select 240 EC wird seit Sommer 2016 mit dem Additiv Radiamix (Actirob-B) vermarktet. Dadurch entfällt die Drainage-Auflage NG 405. Die Abstände zu Gewässern konnten deutlich reduziert werden. Das Präparat ist allerdings nur in Beständen zur Saatguterzeugung zugelassen.
In Lupinenbeständen ist Select 240 EC wieder mit 0,5 l/ha zugelassen. Als weiteres Produkt ist Fusilade Max, allerdings nicht in Beständen zur Nahrungsmittelproduktion, gegen Ungräser zugelassen.
Nähere Informationen zum Pflanzenschutz in großkörnigen Leguminosen entnehmen Sie bitte der Blauen Broschüre (S. 117) oder dem Hinweis Nr. 1