Veranstaltungshinweise
Bitte beachten Sie das vielfältige Veranstaltungsangebot der LLG.
Wegen der Umstellung des Antragsverfahrens kommt es teilweise zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Verwenden Sie für die Beantragung die aktuellen Formulare (Stand 12/2019).
Die Entscheidung über die Genehmigung zur chemischen Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturland basiert auf § 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG, nach welchem die
- Vordringlichkeit der chemischen Unkrautbekämpfung auf den beantragten Flächen
überprüft wird und
- bei gleichzeitigem Nachweis, dass diese nicht mit zumutbarem Aufwand auf andere
Art (alternative Maßnahmen) erzielt werden kann und
- keine öffentlichen Interessen (z. B. Schutz der Umwelt) entgegenstehen.
Die Nachweise müssen für diese Entscheidung flächengenau vorgelegt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
https://www.umweltbundesamt.de/pestizidfreie-kommune-2-fachtagung-2019