Anträge und Formulare
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zur kompletten ListeDie Prüfung für den Erwerb des „Sachkundenachweises im Pflanzenschutz“ wird vor dem Prüfungsausschuss der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau abgelegt.
Prüfungsort:
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau
Haus 4, Tagungsraum
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg
Telefon: 03471/334-341
Bitte beachten Sie die schriftliche Anmeldefrist von 4 Wochen vor dem Prüfungstermin. Nach der Anmeldung erhält der Prüfling eine schriftliche Terminbestätigung von uns.
Der Teilnehmer hat sich am Prüfungstag durch seinen Personalausweis auszuweisen.
Grundsätzlich gilt: Die Anwendersachkunde beinhaltet nicht die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beinhaltet nicht die Anwendung.
Prüfungsablauf: Sowohl für den Anwender als auch für den Abgeber besteht die Prüfung aus je drei Teilen: der theoretischen, der mündlichen und der fachpraktischen Prüfung.
Für jede Prüfungsleistung erfolgt eine Einzelbewertung in Noten, die auf dem Prüfungszeugnis ausgewiesen werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Prüfungsleistungen in allen drei Prüfungsteilen erzielt. Bei bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über das Bestehen der Sachkunde auf dem Postweg zugestellt. Sollte ein einzelner Prüfungsteil nicht bestanden werden, so kann er innerhalb von 2 Jahren zweimal wiederholt werden. Bestandene Teilleistungen sind ein Jahr nach Ergebnisverkündung auf Antrag anrechenbar. Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfling ebenfalls von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- € je Prüfungsteil, d.h. 75,- € für die gesamte Sachkundeprüfung.