Krautregulierung in Kartoffeln
Krautregulierung
Maßnahmen zur Krautabtötung vor der Kartoffelernte dienen neben der Absicherung von Qualität (Schalenfestigkeit, Stärkegehalt, Knollengröße, Verminderung von Knollenfäule) und Lagerfähigkeit auch der Ernteerleichterung. Insbesondere im Pflanzkartoffelanbau soll durch eine rechtzeitige Krautabtötung vor allem die Virusübertragung vom Kraut in die Knolle verhindert werden.
Je nach Verwendungszweck der Kartoffeln und Pflanzenentwicklung (Abreifegrad) können mechanische und chemische Verfahren zur Krautabtötung bzw. deren Kombination zur Anwendung kommen. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist zu Beginn der natürlichen Abreife gegeben.
Besonders zeitige Maßnahmen der Krautabtötung in Verbindung mit sehr warmer, trockener Witterung erhöhen die Gefahr der Ausbildung von Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen und sollten vermieden werden. Zusätzlich muss entsprechend des verwendeten Präparates auf eine ausreichende Wasseraufwandmenge geachtet werden.
Der Einsatz von Präparaten zur Krautregulierung sollte vorzugsweise bei wüchsiger und strahlungsreicher Witterung erfolgen, eine Anwendung in den Morgenstunden bei sonnigem Wetter ist empfehlenswert.
Für die chemische Krautabtötung stehen aktuell Quickdown (24,2 g/l Pyraflufen) + Toil, Shark (55,92 g/l Carfentrazone) und Beloukha (680 g/l Pelargonsäure) zur Verfügung.
Notfallzulassung für Quickdown nach Art. 53 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln (Quelle: BVL 10.07.2024)
Wie bereits im Pflanzenschutz-Warndienst Feldbau 30/2024 vom 11.07.2024 umfassend beschrieben, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
eine Notfallzulassung für Quickdown zur Krautabtötung in Pflanzkartoffeln für die Zeit vom 8. Juli 2024 bis zum 4. November 2024 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 32.000 Liter, ausreichend für etwa 20.000 ha Saat- und Pflanzkartoffelbestände, begrenzt.
Weitere Informationen zu den zugelassenen Präparaten sowie beispielhafte Strategien zur Krautregulierung können der Broschüre „Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2024“, Seite 259 - 262 entnommen werden.
Bitte die entsprechende Gebrauchsanleitung mit den für der Indikation festgelegten Anwendungsbestimmungen, Auflagen, Aufwandmengen, maximaler Anwendungshäufigkeit und Wartezeiten beachten!