Krautregulierung in Kartoffeln
Krautregulierung
Maßnahmen zur Krautabtötung vor der Kartoffelernte dienen neben der Absicherung von Qualität (Schalenfestigkeit, Stärkegehalt, Knollengröße, Verminderung von Knollenfäule) und Lagerfähigkeit auch der Ernteerleichterung. Insbesondere im Pflanzkartoffelanbau soll durch eine rechtzeitige Krautabtötung vor allem die Virusübertragung vom Kraut in die Knolle verhindert werden.
Je nach Verwendungszweck der Kartoffeln und Pflanzenentwicklung (Abreifegrad) können mechanische und chemische Verfahren zur Krautabtötung bzw. deren Kombination zur Anwendung kommen. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist zu Beginn der natürlichen Abreife gegeben.
Besonders zeitige Maßnahmen der Krautabtötung in Verbindung mit sehr warmer, trockener Witterung erhöhen die Gefahr der Ausbildung von Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen und sollten vermieden werden. Zusätzlich muss entsprechend des verwendeten Präparates auf eine ausreichende Wasseraufwandmenge geachtet werden.
Der Einsatz von Präparaten zur Krautregulierung sollte vorzugsweise bei wüchsiger und strahlungsreicher Witterung erfolgen, eine Anwendung in den Morgenstunden bei sonnigem Wetter ist empfehlenswert. Eine Wartezeit von jeweils 14 Tagen ist zu beachten.
Für die chemische Krautabtötung in Kartoffeln stehen aktuell Quickdown (24,2 g/l Pyraflufen) + Toil (siehe auch Notfallzulassung nach Art. 53 Abs.1 für die Anwendung in Pflanzkartoffeln), Shark (55,92 g/l Carfentrazone) und Beloukha (680 g/l Pelargonsäure) zur Verfügung.
Mögliche Strategien zur Krautregulierung
In Beständen ohne bzw. mit geringen Abreifeerscheinungen oder bei stärkerer Laubausbildung ist eine Kombination aus mechanischer Krautbeseitigung gefolgt von einer chemischen Behandlung beispielsweise mit Quickdown+Toil oder Shark bzw. Quickdown + Toil gefolgt von einer Behandlung mit Shark anzuraten.
Beim Krautschlagen ist auf ausreichend Reststängellänge (ca. 15-20 cm) zu achten, damit eine optimale Wirkstoffaufnahme nach Applikation der Sikkationsmittel gegeben ist.
Für eine chemische Krautregulierung bietet sich je nach Abreifesituation und Sorte z. B. eine Splittinganwendung von Quickdown +Toil mit (2x 0,8 + 2,0 l/ha; Achtung! In Pflanzkartoffeln nur in mittelspäten/späten Sorten möglich!) gefolgt von Shark (1,0 l/ha) im Abstand von jeweils 4-7 Tagen an. Befinden sich die Bestände schon in fortgeschrittener natürlicher Abreife, kann eine einmalige Behandlung mit Quickdown + Toil (0,8 + 2,0 l/ha) oder Shark (1,0 l/ha) ausreichend sein.
Die Anwendung von Beloukha zur Krautabtötung in Kartoffeln ist im Splittingverfahren (2x 16 l/ha im Abstand von mind. 5 Tagen) bzw. nach vorherigem Krautschlagen (2x 16 l/ha im Abstand von 5-7 Tagen in Speise-, Wirtschafts- und Industriekartoffeln) zugelassen.
Weitere Informationen zu den zugelassenen Präparaten, beispielhafte Strategien zur Krautabtötung sowie Möglichkeiten zum Einsatz keimhemmender Präparate im Feldbestand (Anwendung von Präparaten mit dem Wirkstoff Maleinsäurehydrazid) können der Broschüre „Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland 2022“, Seite 261-263 entnommen werden.
Bitte die entsprechende Gebrauchsanleitung mit den für der Indikation festgelegten Anwendungsbestimmungen, Auflagen, Aufwandmengen, maximaler Anwendungshäufigkeit und Wartezeiten beachten!