Aktuelle Informationen und Möglichkeiten zur Feldmausbekämpfung
Die Feldmäuse sind nach wie vor aktiv. Teilweise liegt der Befall noch über dem Bekämpfungsrichtwert. Besonders betroffen sind Getreide- (besonders Rübenweizen), Winterraps- und Feldfutterschläge. Schwerpunkt ist nach wie vor das Hauptbefallsgebiet im Süden Sachsen-Anhalts (Saalekreis und Landkreis Mansfeld-Südharz). Im Bereich des ALFF Anhalt konzentriert sich der Befall vorrangig auf die Region Köthen/Bitterfeld. Im Bereich des ALFF Mitte ist besonders der Raum Bernburg/Aschersleben betroffen. In der Altmark besteht das Problem nur auf Einzelflächen, besonders im an das Gebiet des ALFF Mitte angrenzenden Bereich.
Kontrollieren Sie Ihre Bestände! Auf besonders betroffenen Flächen ist der Einsatz von Giftweizen (div. Zinkphosphid-Präparate) mit Legeflinten die momentan einzige mögliche Maßnahme.
Generell sind alle chemischen Bekämpfungsmaßnahmen erst nach einer Schadschwellenkontrolle (Lochtretmethode) bei Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes von 5-8 wieder geöffneten Löchern pro 250 m² (innerhalb 24 Stunden) durchzuführen.
Einsatz von Ratron-Giftweizen auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen
Soweit die Notwendigkeit einer Feldmausbekämpfung auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen besteht, kann ein Antrag auf Genehmigung für den Einsatz von Ratron-Giftweizen nach § 18 b PflSchG beim zuständigen ALFF durch den Eigentümer der Flächen gestellt werden.
Die entsprechenden Formulare zur Antragstellung beim für Ihr Gebiet zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten finden Sie hier:
- Antrag Genehmigung § 18b Feldmausbekämpfung ALFF Altmark
- Antrag Genehmigung § 18b Feldmausbekämpfung ALFF Anhalt
- Antrag Genehmigung § 18b Feldmausbekämpfung ALFF Mitte
- Antrag Genehmigung § 18b Feldmausbekämpfung ALFF Süd
Die zuständige Behörde prüft, ob eine Genehmigung erteilt werden kann. Entsprechend der Zulassung für den Einsatz von Ratron-Giftweizen im Ackerbau ist das Rodentizid mittels Legeflinten tief und unzugänglich für Vögel und Nagetiere in die Feldmausgänge einzubringen. Es darf kein Giftgetreide auf der Oberfläche zurückbleiben (NT 661).
PSM | Wirkstoff | Aufwandmenge | Anzahl Behandlungen | Anwendungs- zeitpunkt | Abstand zu Gewässern | Auflage | Warte- zeit |
Ratron- giftweizen | Zinkphosphid 25 g/l | 5 Stück/ Loch | 1 x | bei Bedarf auslegen | 10 m | NW 704, NW 469, NT 661 | F |
Bei der Ausbringung von Zinkphosphid- haltige Präparate (Giftweizen, -körner und -linsen) sind nachfolgende Hinweise zu befolgen:
- Verdeckte Ausbringung mit Legeflinten in die Mäuselöcher, damit die Giftkörner bzw. Giftlinsen nicht von Vögeln aufgenommen werden können
- Nach der Ausbringung Loch zutreten
- Aufwandmenge 5 Körner/ Mäuseloch nicht überschreiten
- Erfolg der Maßnahme nach 3 Tagen kontrollieren