Tierische Schaderreger – Achtung: Jetzt greifen die ersten Pflichtmaßnahmen
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 01.04..2022
L. Merkle, die amtierende Pflanzenschutzberaterin vom Landwirtschaftsamt in Bruchsal, weißt heute nochmals ausdrücklich darauf hin, dass in den neuen Landesspezifischen Vorgaben zum integrierten Pflanzenschutz gemäß §17c Absatz 1 Satz 2 im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz einige Pflichtmaßnahmen beschrieben sind.
In Bezug auf die aktuelle und künftige Situation im Ackerbau empfiehlt die Bruchsaler Expertin sich über nachfolgende, in Kürze anstehende Maßnahmen rechtzeitig zu informieren.
Pflichtmaßnahme im Ackerbau bei Anbau von Mais
- Grundsatz 4: Bevorzugung biologischer und physikalischer, nicht chemischer Maßnahmen
Pflichtmaßnahme im Ackerbau bei Anbau von Raps (Winter-) und Zuckerrüben
- Grundsatz 2: Überwachung von Schaderregern (z.B. Schnecken)
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