Getreide – Maßnahmen gegen Getreidehähnchen selten wirtschaftlich
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 01.06.2022
In den Beständen sind jetzt die auffälligen Fraßschäden der Larven der Getreidehähnchen zu sehen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes (20% der Blattfläche der obersten drei Blätter oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm) sind an fünf Stellen jeweils fünf Halme zu kontrollieren.
Auf den Beobachtungsflächen der Landwirtschaftsämter ist dieser Wert von 20% bisher nicht überschritten. Ein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist zu unterlassen.
Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gibt es beim Insektizid Einsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist vor dem Einsatz eines Insektizides Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen. Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, den Einsatz von Randdüsen und das Anlegen eines Spritzfensters.
Zur Bekämpfung stehen nur synthetische Pyrethroide (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ in Tab. 18 auf den S. 48 und 49) zur Verfügung. Wenn blühende Unkräuter in den Beständen zu finden sind, ist bei Tankmischungen mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienengefährlichkeit zu achten. Zum Schutz von Wildbienen sollten die Anwendungen generell in den Abendstunden erfolgen (Auflage NN410). Synthetische Pyrethroide wirken auf viele Blattlausgegenspieler schädigend. Eine Behandlung gegen Getreidehähnchen führt deshalb häufig zu einer Vermehrung von Blattläusen, gegen die eine weitere Maßnahme erforderlich werden kann.