Ackerbau und Grünland – Rat des Pflanzenschutzdienstes Stuttgart: Starken Feldmausbefall beachten!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.11.2018
Feldmäuse treten lokal stärker auf. Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit Vorkultur Getreide oder Raps, sowie Wiesen und Weiden sollten deshalb auf Befall kontrolliert werden. Dieser ist jetzt bei der niedrigen Vegetation gut festzustellen.
Auf befallenem Grünland sollte das Gras vor dem Winter kurz gehalten werden. Ob Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind, ist mit Hilfe der „Lochtretmethode“ ermittelbar. Dabei werden auf einer Fläche von 2x250m² (16x16m) alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden werden die wieder geöffneten Löcher gezählt. Wichtig: Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8, bei Grünland bei 11 geöffneten Löchern je Kontrollfläche.
Nach Überschreiten eines dieser Bekämpfungsrichtwerte sind das verdeckte Ausbringen von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder das Aufstellen geeigneter Köderstationen die einzigen Möglichkeiten zur direkten Bekämpfung. Es dürfen auf keinen Fall Köder an der Oberfläche liegen bleiben. Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes mit einer guten Wirkung zu rechnen. Bei Regen oder starker Feuchtigkeit entwickelt sich jedoch aus dem Giftweizen bzw. den Giftlinsen ein Gas, das abstoßend auf die Mäuse wirken kann. Deshalb muss eine trockene Periode von mindestens 3 bis 4 Tagen abgewartet werden.
Mittelempfehlungen sind in Tabelle 3 auf Seite 11 im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ zu finden.
Achtung: Bei Anwendung der erneut zugelassenen Zinkphosphid-Mittel, z.B. Ratron Giftlinsen, Ratron-Giftweizen, sind neue Anwendungsbestimmungen zu beachten:
NS648 | Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist |
NT802 | Keine Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten |
NT803 | Keine Anwendung auf Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges |
NT820 | Keine Anwendung in Gebieten in denen Feldhamster, Haselmaus, Birkenmaus und Bayerische Kleinwühlmaus vorkommen |