Ackerbau – Tierische Schädlinge unterwegs?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 24.04.2019
Im Landkreis Karlsruhe rücken tierische Schädlinge in Körnererbsen und Zuckerrüben verstärkt ins Visier des amtlichen Pflanzenschutzberaters.
Hier seine speziellen Empfehlungen:
Körnererbsen: Auf einigen Flächen ist der Blattrandkäfer verstärkt unterwegs. Bitte Bestände umgehend kontrollieren. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10% Blattfraß. Im Bedarfsfall sollte zügig mit einem zugelassenen Mittel behandelt werden (siehe Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz“ Seite 68).
Zuckerrüben: Derzeit machen sich Rübenerdflöhe in den jungen Beständen breit. Deshalb rät der Experte zur Durchführung regelmäßiger Besatzkontrollen der Zuckerrübenschläge Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20% zerstörter Blattfläche oder 40% geschädigte Pflanzen. Zugelassene Insektizide sind Karate Zeon, Hunter oder Lambda WG. Im Gegensatz zu den Herbizidanwendungen, sollte die Bekämpfung der Erdflöhe mit mind. 300 Liter Wasser/ha erfolgen. Auf keinen Fall sollte prophylaktisch behandelt werden, denn die einzusetzenden Mittel können sehr schnell Resistenzen entwickeln und verlieren dann ihre Wirkung.
Des Weiteren wurde auf einigen Schlägen auch Schäden durch Rüsslerarten in Zuckerrüben festgestellt. Diese fressen nicht immer vom Rand ausgehend ins Feld hinein, sondern auch von der Feldmitte nach außen. Auch in diesem Fall rät der renommierte Berater zunächst zur Durchführung von Befallskontrollen und zwar der gesamten Rübenschläge. Das Schadbild der Rüssler in Rüben ähnelt Schneckenfraß. Sofern Schäden auftreten wirken Pyrethroide nur gegen bestimmte Rüsslerarten. Bei Bedarf unbedingt vor der Behandlung Beratung anfordern.
In Ergänzung noch ein paar Tipps zur Bekämpfung von Unkräutern in Zuckerrüben: Durchgeführte Herbizidanwendungen der letzten Woche haben nicht immer zum gewünschten Erfolg geführt. In diesen Fällen muss der Intervall zur nächsten Anwendung auf 6 bis 8 Tagen verkürzt werden. Die Rübenverträglichkeit ist aktuell gegeben. Die blattaktiven Wirkstoffe müssen an der oberen Aufwandmenge ausgerichtet werden. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.