Pflanzenschutzmittel – Zusätzliche Anwendungsgebiete nach Artikel 51
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.05.2020
Flame Duo (Wirkstoffe: Tribenuron + Florasulam) kann jetzt zusätzlich in Emmer, Einkorn und Khorasan-Weizen gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter mit 0,06 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha im Frühjahr nach dem Auflaufen gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Vitisan (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) hat zusätzlich das folgende Anwendungsgebiet erhalten:
Gegen Gloeosporium in Kernobst bei Befallsgefahr mit 2,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe spritzen. Maximal 6 Behandlungen ab Fruchtdurchmesser bis 40 mm bis Pflückreife (BBCH 74 bis 87) im Abstand von 5 bis 7 Tagen. Wartezeit: 1 Tag.
Eine Zulassung für Asolux (Wirkstoff: Asulam) wird gegen Kreuzkraut- und Knöterich-Arten in Spinat und frischen Kräutern für die Zeit vom 11. Mai bis zum 7. September 2020 für 120 Tage erteilt. Asulox kann nach dem Auflaufen mit 4 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: F.
Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Die Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte ist sicherzustellen. Dies ist vor der Vermarktung durch entsprechende Rückstandsanalysen nachzuweisen.
Die Zulassung von Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) wurde erweitert. Spruzit Neu kann jetzt gegen saugende und beißende Insekten in Rucola-Arten im Freiland bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen mit 6 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha gespritzt werden. Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Wartezeit: 3 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Zudem sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 75%-15m, 90%-10m.