Pflanzenschutzmittel – Zulassungsverlängerung für Kumar
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.08.2024
Die Firma Certis Belchim B.V. Niederlassung Deutschland teilt heute mit, dass vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Fungizid Kumar (Zulassungsnummer 007547-00) auf Grundlage von Art. 43 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Zulassungsverlängerung bis zum 31.08.2025 ausgesprochen wurde.
Kumar kann eingesetzt werden gegen zahlreiche pilzliche Schaderreger im Wein, Hopfen, Obst, Gemüse und Zierpflanzenbau, sowie als Insektizid gegen Birnblattsauger an Birnen.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.