Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterungen für MODDUS
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.04.2024
Die Firma Syngenta Agro GmbH teilt mit, dass das BVL für den Wachstumsregler MODDUS Zulassungserweiterungen erteilt hat.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende zusätzliche Anwendungsgebiete bzw. Anwendungen:
- In Wintergerste zwischen BBCH 29 und 49 kann die Anwendung von 1 x 0,8 Liter/ha eingesetzt werden.
- In Wintergerste zwischen BBCH 29 und 49 kann die Anwendung von 1 x 0,8 Liter/ha + 1 x 0,4 Liter/ha eingesetzt werden.
- In Winterweichweizen zwischen BBCH 29 und 49 kann die Anwendung mit 1 x 0,4 Liter/ha erfolgen.
- In Winterweichweizen zwischen BBCH 29 und 49 kann die Anwendung mit 2 x 0,4 Liter/ha erfolgen.
- In Sommerweichweizen zwischen BBCH 29 und 32 kann die Anwendung mit 1 x 0,4 Liter/ha erfolgen.
Bei den Doppelanwendungen d.h. im Splittingverfahren ist ein zeitlicher Abstand von mindestens 7 Tagen zwingend einzuhalten.
Achtung: Im Zusammenhang mit diesen 5 Anwendungsgebieten wurde die neue Anwendungsbestimmung SS530 zum Anwenderschutz erteilt:
- SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Bereits bekannte Kennzeichnungshinweise (NW642 bzw. NW642-1) und Wartezeiten wurden auch den neuen 5 Anwendungsgebieten hinzugefügt.
Darüber hinaus gehende Änderungen von bisher geltenden Anwendungsbestimmungen, Kennzeichnungen und Hinweisen sind nicht erfolgt.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.