Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Zuckermais
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung von Botiga (Wirkstoffe: Pyridat und Mesotrione) um ein Anwendungsgebiet erweitert hat. Dabei handelt es sich um die Anwendung gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter in Zuckermais.
Botiga darf ab sofort im Freilandanbau von Zuckermais nach dem Auflaufen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) und im Entwicklungsstadium der Kultur zwischen BBCH 12 bis BBCH 18 gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendungen für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen im Abstand von 7 Tagen begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.