Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Teldor im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für das Mittel Teldor (Wirkstoff Fenhexamid) eine Zulassungserweiterung für die Anwendung im Profianbau im Gewächshaus erteilt wurde.
Das genannte Mittel darf wie folgt gespritzt werden:
Produkt | Anwendung | Kultur | Schadorganismus | BBCH Kultur | Aufwand | Wartezeit |
Teldor | 00B035-00/05-001 007214-00/15-002 | Schnittpetersilie, Basilikum-Arten, Kerbel, Thymian, Gemeiner, Rosmarin, Schnittlauch, Schnittsellerie, Wurzelpetersilie | Botrytis cinerea | 14 bis 48 | 1,0 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha | 14 Tage |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.