Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Teldor
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.06.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für Teldor (Wirkstoff: Fenhexamid) eine Zulassungserweiterung erteilt wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Teldor darf damit zur Bekämpfung der Monilinia fructigena in Pflaume wie folgt gespritzt oder gesprüht werden:
Kultur | Zweckbestimmung | Anwendungszeitpunkt | BBCH-Stadium der Kultur | Aufwand | |
Pflaume | Monilinia fructigena | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 75 bis 85 | max. Aufwandmenge pro Behandlung | 1,5 kg/ha |
max. Aufwandmenge für die Kultur bzw. das Kalenderjahr | 4,5 kg/ha | ||||
max. laubwandflächenbezogene Aufwandmenge | 1 kg/10.000 m² Laubwandfläche in 333 bis 667 Liter Wasser/10.000 m² Laubwandfläche |
Die maximale Anzahl Anwendungen in der o.a. Anwendung für die Kultur und je Jahr beträgt 3 Anwendungen. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 10 bis 14 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.