Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Regullo Twist 250 EC
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für Regullo Twist 250 EC (Wirkstoff: Trinexapac) eine Zulassungserweiterung erteilt wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Regullo Twist 250 EC darf damit zur Halmfestigung in Sommerraps wie folgt gespritzt werden:
Kultur | Zweckbestimmung | Anwendungszeitpunkt | Stadium der Kultur | Aufwand | Bemerkungen |
Sommerraps | Halmfestigung | Nach dem Auflaufen | 39 bis 55 | 1,5 Liter/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha | - |
Die maximale Anzahl Anwendungen in der o.a. Anwendung für die Kultur und je Jahr beträgt 1 Anwendung. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.