Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Protikon 250 EC
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.08.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt mit, dass für Protikon 250 EC (Wirkstoff: Prothioconazol) eine Zulassungserweiterung für den Profianbau erteilt wurde.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Protikon 250 EC darf damit zur Bekämpfung Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria brassicae, Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) in Senf wie folgt gespritzt werden:
Kultur | Zweckbestimmung | Anwendungszeitpunkt | BBCH der Kultur | Aufwand |
Senf | Sclerotinia sclerotiorum, Alternaria brassicae, Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) | Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome | 59 bis 69 | 0,8 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha |
Die maximale Anzahl Anwendungen in der o.a. Anwendung für die Kultur und je Jahr beträgt 1 Anwendung. Die Wartezeit wurde auf exakt 56 Tage festgelegt. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.