Pflanzenschutzmittel – Zulassungserweiterung für Erdbeeren
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.03.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die bestehende Zulassung von ROMEO (Wirkstoff: Cerevisane) um ein Anwendungsgebiet erweitert hat. Dabei handelt es sich um die Anwendung zur Bekämpfung von Botrytis cinerea in Erdbeere.
ROMEO darf bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Freilandanbau von Erdbeeren zur Befallsminderung im Stadium der Kultur BBCH 12 bis BBCH 89 als Reihenbehandlung gespritzt werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 8 Anwendungen im Abstand von jeweils 7 Tagen begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,75 kg/ha in 100 bis 1000 Liter Wasser/ha. Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind alle Angaben zur sachgerechten Anwendung und sämtliche Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen und weiteren Auflagen ebenso zwingend zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.